Viele Menschen scheuen bei der Geldanlage eine breite Streuung. Dabei geht es so einfach: Durch Fonds kann man sich mit geringem Aufwand an vielen Investmentformen gleichzeitig beteiligen. Egal ob Aktien, Anleihen oder Immobilien. Mittels Fonds lässt sich die richtige Mischung für das jeweilige Risikoprofil zusammenstellen. „Setze nie alles auf ein Pferd!“ lautet eine bekannte Anlegerweisheit. Hier kommen die Fondsmanager ins Spiel, die das angelegte Vermögen nicht nur in eine Vielzahl von Papieren und Anlageklassen aufteilen, sondern im Falle der sogenannten Dachfonds gleichzeitig in mehrere Fonds investieren. Fondsanteile können im Gegensatz zu vielen anderen Geldanlagen grundsätzlich jederzeit verkauft werden, weshalb diese Anlageform sehr flexibel ist. Gleichzeitig bieten Fonds ein hohes Maß an Sicherheit, da das Anlagekapital der Fondsanleger Sondervermögen darstellt und im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Fondsgesellschaft nicht in die Insolvenzmasse fallen würde. Mit einem Fonds-Sparplan kann man sich das Auf und Ab an den Börsen zu Nutze machen. Dies geht bereits mit kleinen monatlichen Beträgen, häufig schon ab 25 Euro. Dabei profitieren Anleger vom Cost-Average-Effekt bzw. Durchschnittskosten-Effekt – egal wie hoch die monatlichen Beträge sind. Im Durchschnitt erhält man – je nach Anschaffungspreis – viele preiswerte und wenig teure Fondsanteile. Am Ende hat man seine Fondsanteile zu einem günstigeren Durchschnittspreis erworben, als wenn man jeden Monat eine bestimmte Anzahl von Fondsanteilen gekauft hätte. Ein solcher Sparplan diszipliniert zudem, denn man muss sich nicht jedes Mal auf ein Neues überlegen, ob und wie viel angelegt wird oder ob das Geld doch in den Konsum gesteckt werden soll. Trotzdem wird den Anlegern die Möglichkeit geboten, bei Bedarf Zahlungen auszusetzen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Sicher durch den Urlaub
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareSommerzeit ist Urlaubszeit. Doch auch in den schönsten Monaten des Jahres ist niemand gegen Krankheit gefeit. Egal ob Zahnschmerzen, Beinbruch oder Sonnenstich – fern der Heimat zeigt sich oft: In anderen Ländern ist die medizinische Versorgung anders geregelt als hierzulande. In der Regel akzeptieren nur wenige Ärzte den Auslandsschutz der deutschen Krankenkassen. Wer in fremde Länder reist, sollte also unbedingt an eine Auslandsreise-Krankenversicherung denken. Dies gilt besonders für Reisen außerhalb Europas. In Deutschland sind derzeit nur rund 23 Millionen Menschen entsprechend versichert. Und dies obwohl ein solcher Vertrag nur wenige Euro kostet, aber dennoch teure Behandlungskosten am Urlaubsort abdeckt. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen sowie für die erforderlichen Arznei- und Verbandmittel. Darüber hinaus werden die Transportkosten zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus und die Kosten für Operationen ebenso erstattet wie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Kaution bleibt Kaution
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareEs ist ein bekanntes Problem in Deutschland. Der Umzug von einer Wohnung in die andere ist vollbracht. Doch nun entbrennt ein Streit um die Mietkaution. Ebenso wenig wie ein Mieter eine Kaution einfach „abwohnen“ darf, sprich die letzten Mietzahlungen nicht mehr leisten, ist es für einen Vermieter rechtens, die Kaution zur Befriedigung streitiger Forderungen zu verwerten. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall hatte eine Mieterin 1.400 Euro auf ein Kautionskonto eingezahlt. Eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag bestimmte: „Der Vermieter kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen…“ Als die Mieterin später eine Minderung ihrer Miete geltend machte, ließ sich der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses das Kautionsguthaben auszahlen. Die Mieterin klagte daraufhin und verlangte, den Betrag wieder dem Kautionskonto gutzuschreiben und insolvenzfest anzulegen. In seiner Entscheidung machte der Bundesgerichtshof deutlich, dass der Beklagte nicht berechtigt war, die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses wegen der von der Klägerin bestrittenen Mietforderungen in Anspruch zu nehmen. Das Vorgehen des Vermieters widerspreche dem im BGB formulierten Treuhandcharakter der Mietkaution. Daher habe der Vermieter die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Die Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag sei daher unwirksam. Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass der Mieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Insolvenz des Vermieters ungeschmälert zurückerhält, soweit dem Vermieter keine gesicherten Ansprüche zustehen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Geschützt gegen Einbruch
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareDer Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele Menschen unvorstellbar. Und doch passiert ein Einbruch schnell. Laut Bilanz der Hausratversicherer gab es im Jahr 2013 rund 150.000 versicherte Wohnungseinbrüche, so viele wie zuletzt 2004. Nach den vorläufigen Auswertungen leisteten die Versicherer 2013 etwa 480 Mio. Euro und damit 20 Mio. Euro mehr als noch im Jahr zuvor. Der durchschnittliche Schaden nach einem Einbruch liegt bei 3.300 Euro und damit auf dem Höchststand von 2012. Die finanziellen Folgen eines Wohnungseinbruchs trägt die Hausratversicherung. Dennoch sind nur rund drei Viertel aller Haushalte in Deutschland derzeit gegen Einbruchdiebstahl versichert. Der Anstieg der Einbrüche verwundert umso mehr, da sich das Einbruchsrisiko mit einfachen technischen Maßnahmen reduzieren lässt. Hausratversicherer empfehlen neben dem Abschließen der Haustür auch Maßnahmen wie die Beleuchtung von Außenbereichen bei Dunkelheit und die Nutzung von Sicherungstechnik. Im Fall eines Urlaubs sollten die Briefkästen regelmäßig gelehrt werden und Rollläden tagsüber hochgezogen und nachts geschlossen werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Ideal krankenversichert
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareAls gesetzlich Versicherter stößt man jedes Mal beim Zahnarztbesuch an die Grenzen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Abhilfe schafft hier eine leistungsfähige Kranken-Zusatzversicherung, wie etwa der Tarif V.I.P. dental der Bayerischen. Die Versicherung hilft, Mehrkosten für hochwertigen Zahnersatz und -behandlungen abzufangen. Zudem lässt sich der Versicherungsschutz der individuellen Lebenssituation anpassen. Es kann dabei zwischen den drei Tarifstufen „Smart“, „Komfort“ und „Prestige“ gewählt werden. Richtig interessant wird V.I.P. dental bei einem Wechsel der Krankenkasse. Und zwar zur BKK Mobil Oil. Mit dem Bonusprogramm fitforcash sinken die Beiträge um bis zu 16,67 Euro pro Monat! Die jährliche fitforcash Aktiv-Prämie beträgt 200 Euro für Versicherte ab 18 Jahren und 100 Euro für Versicherte unter 18 Jahren. Die Aktiv-Prämie gilt auch für mitversicherte Erwachsene und Kinder. Eine vierköpfige Familie kann so zum Beispiel 600 Euro Aktiv-Prämie erhalten. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich. Um die Voraussetzungen für die fitforcash Aktiv-Prämie zu erfüllen, müssen 3 von 10 Gesundheitsfragen mit “ja” beantwortet werden. Der Fragenkatalog deckt unter anderem Schutzimpfungen, Fitness, Rauchverhalten und Vorsorgeuntersuchungen ab. Für manche dieser Fragen ist ein Nachweis (Rechnungskopie vom Arzt, Mitgliedsnachweis des Sportvereins, etc.) erforderlich. Teilweise genügt auch eine Unterschrift zur Bestätigung. Weitere Highlights der BKK Mobil Oil betreffen die professionelle Zahnreinigung. Seit Jahresanfang erhalten alle Versicherten einen Zuschuss in Höhe von 35,00 Euro pro Kalenderjahr. Zudem können sich alle Beitragszahler, die bis zum 30.09.2014 bei der BKK Mobil Oil versichert sind oder werden, im Frühjahr 2015 über eine Prämie von 120 Euro freuen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Zahnersatz ist teuer, eine Zusatzversicherung spart Geld
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareFür gesetzlich Versicherte ist der alljährliche Zahnarztbesuch oft ein Graus. Nicht nur, dass für viele Menschen Bohrer und Spritze zu den unangenehmsten Dingen im Leben gehören, sondern auch, dass ein Zahnarztbesuch häufig unangenehme Kosten hinterlässt. Der Grund ist: Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit geraumer Zeit ihre Leistungen im Zahnbereich Stück für Stück reduziert. In der Folge müssen viele Leistungen des Zahnarztes nun vollständig oder zum Teil aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt werden. Wer heute auf Zahnersatz, Brücke oder Füllung angewiesen ist, braucht ein dickes Portemonnaie. Denn wer mehr als die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenkassen will, muss privat zuzahlen. Das beginnt mit der berühmten Amalgam-Füllung und endet bei teuren Sonderwünschen. Die Lösung für dieses Problem lautet: private Zahnzusatzversicherung. Als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen. In Kombination mit anderen Tarifen der Krankenzusatzversicherung sind auch Brillenleistungen oder Chefarztbehandlung günstiger zu haben. So oder so lässt sich im Regelfall über die Jahre deutliche Summen sparen, um sich gerade bei den Zähnen nicht einschränken zu müssen. Wichtig: Vorerkrankungen führen oftmals zu Leistungsausschlüssen, weshalb eine Absprache mit dem Zahnarzt bei entsprechenden Problemen hilfreich ist. Was für Erwachsene gilt, trifft auch auf Kinder zu. Auch hier wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen reduziert, so dass ein spezieller Zahnzusatz-Tarif für Kinder viel Geld sparen kann. Das gilt besonders, wenn irgendwann einmal der Besuch beim Kieferorthopäden ansteht oder zahnerhaltende Maßnahmen notwendig werden sollten. Sinnvoll sind Zahnzusatzversicherungen für Kinder mit einem vollständigen Milchgebiss, also ab etwa 3 Jahren. Wer eine Zahnzusatzversicherung deutlich später abschließt, kann unter Umständen Leistungsausschlüsse beispielsweise in der Kieferorthopädie erhalten. Dies ist umso ärgerlicher, da Zahnspangenbehandlungen rasch vierstellige Beträge kosten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Handlungsbedarf für jedermann
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareEin Blick in das Straßenbild macht es immer öfter deutlich: Die Deutschen werden älter. Doch je älter ein Mensch wird, umso höher wird die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Daher steigen die Zahlen der Pflegebedürftigen seit Jahren an.
Pflegebedürftigkeit nimmt zu
Offizielle Statistiken weisen zum Ende des letzten Jahrtausends lediglich rund 2 Millionen Pflegebedürftige aus. Ein Jahrzehnt später lag die Zahl bereits 15 Prozent höher. Und im Jahr 2011 wurde bereits die Schwelle von 2,5 Millionen überschritten. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor, doch das Statistische Bundesamt sieht kein Ende des Trends. Nach Prognosen der Statistiker soll die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf 3,4 Millionen ansteigen.
Lebenserwartung steigt
Hauptgrund für diese Entwicklung ist der medizinische Fortschritt und der daraus resultierende Anstieg der Lebenserwartung. Doch die Gleichung „hohes Alter gleich Pflegebedürftig“ stimmt nicht immer. Bereits schon in jungen Jahren können gesundheitliche Notwendigkeiten die Pflege vonnöten machen.
Hohe Pflegekosten
Wenn es um die Kosten der Pflege geht, verlassen sich viele auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Doch deren Leistungen sind begrenzt. Egal wie viel an Pflegeleistungen letztlich benötigt wird, die gesetzliche Pflegeversicherung wird immer nur einen Teil der Kosten abdecken. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit erhalten die Versicherten ein entsprechendes Pflegegeld oder Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Ein Platz im Pflegeheim kostet unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung rasch 3000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Die Folge: Das verfügbare private Vermögen bzw. Einkommen kann schnell aufgebraucht sein. Es besteht also Handlungsbedarf für jedermann.
Private Vorsorge hilft
Private Pflegezusatzversicherungen können das Problem der zu hohen Pflegekosten lösen. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Wichtig: Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten.
Staatliche Förderung
Da auch die Politik das Problem erkannt hat, werden Pflegezusatzversicherungen inzwischen gefördert. Die nach dem früheren Bundesgesundheitsminister Pflege-Bahr benannten Tarife werden mit 5 Euro im Monat gefördert. Der Mindesteigenbeitrag des Versicherten liegt hier bei 10 Euro im Monat. Bei Abschluss der Förderpflege gibt es keine Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Als Mindestleistungen muss der Vertrag u.a. 600 Euro Pflegegeld monatlich in Pflegestufe III vorsehen. Kurz gesagt: Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)