Radfahrer können aufatmen. Sie müssen auch weiterhin keinen Helm tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof im Juni 2014 entschieden. Wer als Radfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat weiterhin vollen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dennoch erklärten die Bundesrichter am Rande, dass das immer in Abhängigkeit des allgemeinen Verkehrsbewusstseins zu beurteilen ist. Übersetzt heißt das: Wenn eines Tages eine Mehrheit der Radfahrer einen Helm trägt, könnte sich die aktuelle Rechtsauffassung wieder ändern und eine Helmpflicht durch die Hintertür Wirklichkeit werden. Besonders Acht geben müssen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch Radsportler. Deren potenzielle Mitschuld wurde zwar nicht verhandelt, allerdings lassen die Formulierungen der Richter vermuten, dass aufgrund des größeren Gefährdungspotenzials und der hohen Verbreitung von Helmen bei Radsportlern ein Mitverschulden ohne Helm gegeben ist. Ein solcher Fall ist bislang aber noch nicht verhandelt. Radfahrer, die trotz Haftpflichtversicherung auf Nummer sicher gehen wollen, tragen einen Helm. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Haftpflichtversicherung ist essentiell
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareKleine und große Missgeschicke sind im Alltag schnell passiert. Egal ob man bei einem Fahrradunfall einen Fußgänger verletzt, mit dem Feierabendbier den Laptop eines Freundes unbrauchbar macht oder die teure Vase des Nachbarn umstößt, man muss für den selbst angerichteten Schaden haften – mit seinem gesamten Vermögen, in unbegrenzter Höhe und das lebenslang. Dies ist der simple Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch. Entsprechende finanzielle Risiken lassen sich zwar mit einer privaten Haftpflichtversicherung sehr gut abdecken, aber viele Deutsche verzichten noch immer auf diesen Basisschutz. Die private Haftpflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden. Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Versichert sind nur die Schäden, die „unbekannten“ Personen „woanders“ zugefügt werden. Zerstört also ein Ehepartner das teure Smartphone seiner Frau, geht sie leer aus. Wer Freunden beim Umzug hilft und dabei Dinge fallen lässt und zerstört, dessen Haftpflicht zahlt in der Regel nicht, es sei denn in der Police sind sogenannte Gefälligkeits-Handlungen eingeschlossen. Wichtiger Bestandteil kann auch der Einschluss einer Forderungsausfalldeckung sein. Diese schützt gegen Personen, die einen schädigen, aber keine eigene Haftpflichtversicherung besitzen. Für Ehepaare, Lebensgefährten und Familien reicht meist ein Vertrag. Im Regelfall sind auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden mitversichert. Wer Geld sparen will, sollte genau rechnen: Manche Versicherer bieten bei Verträgen in mehreren Versicherungssparten Rabatte an. Sparmöglichkeiten gibt es auch, wenn man sich für längere Zeit an eine Gesellschaft bindet und beispielsweise einen 5-Jahres-Vertrag abschließt. Außerdem werden Tarife mit Selbstbehalt deutlich günstiger angeboten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Berufsunfähigkeit trifft mehr Menschen als man denkt
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareDie meisten Autofahrer halten einen Vollkaskoschutz bei einem Neuwagen für unverzichtbar. Doch während die Risiken im Straßenverkehr in vielen Köpfen verankert sind, haben die Wenigsten die Risiken vor Augen, die ihre eigene Arbeitsfähigkeit betreffen. Der Neuwagenpreis steht häufig für nicht mehr als einen Jahresverdienst. Doch was passiert, wenn man für vier, fünf oder noch mehr Jahre nicht mehr arbeiten kann, sprich berufsunfähig wird? Rücklagen in sechsstelliger Höhe dürften nur wenige Menschen haben. Dabei betrifft dieser Fall statistisch gesehen jeden vierten Bundesbürger. Finanzielle Abhilfe schafft hier nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Es kann jeden treffen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine entsprechende Rente, wenn der gelernte und ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Dass es mit der Berufsunfähigkeit manchmal schneller geht, als man denkt, zeigen Öffentlichkeitswirksame Fälle von Prominenten: Egal ob Schauspieler oder TV-Moderatorin. Burn-Out, Depressionen, schwere Erkrankungen oder ein Unfall passieren tagtäglich um uns herum.
Geringer Schutz für alle
Im Rahmen der deutschen Sozialversicherung gibt es etwas der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbares: die Erwerbsminderungsrente. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält man, wenn man nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine halbe Erwerbsminderungsrente. Eine Ausnahme bilden nur ältere Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, deren Leistungen etwas vorteilhafter sind. Im Jahr 2013 erhielten rund 177.000 Bundesbürger erstmalig eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Im Westen schwankte die monatliche Rentenhöhe (netto vor Steuern) zwischen 576 Euro (Frauen) bis 652 Euro (Männer). Im Osten erhalten dagegen Frauen mit durchschnittlich 627 Euro eine höhere Rente als Männer (589 Euro). Generell ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente von den regulären Einzahlungen in die Rentenversicherung abhängig. Die individuelle Höhe erfährt man durch die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung.
Absicherung muss sein
Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig und hängen zum Teil auch von der Berufsgruppe ab. Während Handwerker aufgrund der körperlichen Leistungen vielfach als besonders anfällig für Berufsunfähigkeit angesehen werden, halten sich etwa viele Büroangestellte für nicht gefährdet. Doch nicht nur physische Probleme an Gelenken und Wirbelsäule oder im Herz-/Kreislaufbereich können zu einer Berufsunfähigkeit führen. Auch psychische Erkrankungen sind gefährlich und treten immer häufiger auf. Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung haben sich psychische Krankheiten in den vergangenen zehn Jahren zum Hauptgrund für vorzeitiges, unfreiwilliges Ausscheiden aus dem Beruf entwickelt. Wer dann eine BU-Rente hat, kann sich glücklich schätzen. Entsprechende Verträge gibt es sowohl als Zusatz zu Lebens- oder Rentenversicherungen wie auch als eigenständige Tarife. Je nach Lebenssituation und Alter ergeben sich hier verschiedene Optionen, die man durch eine ausführliche Beratung abwägen kann. (Quelle CASMOS Media GmbH)