Es ist ein bekanntes Problem in Deutschland. Der Umzug von einer Wohnung in die andere ist vollbracht. Doch nun entbrennt ein Streit um die Mietkaution. Ebenso wenig wie ein Mieter eine Kaution einfach „abwohnen“ darf, sprich die letzten Mietzahlungen nicht mehr leisten, ist es für einen Vermieter rechtens, die Kaution zur Befriedigung streitiger Forderungen zu verwerten. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall hatte eine Mieterin 1.400 Euro auf ein Kautionskonto eingezahlt. Eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag bestimmte: „Der Vermieter kann sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist in diesem Fall verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen…“ Als die Mieterin später eine Minderung ihrer Miete geltend machte, ließ sich der Vermieter während des laufenden Mietverhältnisses das Kautionsguthaben auszahlen. Die Mieterin klagte daraufhin und verlangte, den Betrag wieder dem Kautionskonto gutzuschreiben und insolvenzfest anzulegen. In seiner Entscheidung machte der Bundesgerichtshof deutlich, dass der Beklagte nicht berechtigt war, die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses wegen der von der Klägerin bestrittenen Mietforderungen in Anspruch zu nehmen. Das Vorgehen des Vermieters widerspreche dem im BGB formulierten Treuhandcharakter der Mietkaution. Daher habe der Vermieter die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Die Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag sei daher unwirksam. Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass der Mieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Insolvenz des Vermieters ungeschmälert zurückerhält, soweit dem Vermieter keine gesicherten Ansprüche zustehen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Geschützt gegen Einbruch
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareDer Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele Menschen unvorstellbar. Und doch passiert ein Einbruch schnell. Laut Bilanz der Hausratversicherer gab es im Jahr 2013 rund 150.000 versicherte Wohnungseinbrüche, so viele wie zuletzt 2004. Nach den vorläufigen Auswertungen leisteten die Versicherer 2013 etwa 480 Mio. Euro und damit 20 Mio. Euro mehr als noch im Jahr zuvor. Der durchschnittliche Schaden nach einem Einbruch liegt bei 3.300 Euro und damit auf dem Höchststand von 2012. Die finanziellen Folgen eines Wohnungseinbruchs trägt die Hausratversicherung. Dennoch sind nur rund drei Viertel aller Haushalte in Deutschland derzeit gegen Einbruchdiebstahl versichert. Der Anstieg der Einbrüche verwundert umso mehr, da sich das Einbruchsrisiko mit einfachen technischen Maßnahmen reduzieren lässt. Hausratversicherer empfehlen neben dem Abschließen der Haustür auch Maßnahmen wie die Beleuchtung von Außenbereichen bei Dunkelheit und die Nutzung von Sicherungstechnik. Im Fall eines Urlaubs sollten die Briefkästen regelmäßig gelehrt werden und Rollläden tagsüber hochgezogen und nachts geschlossen werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Ideal krankenversichert
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareAls gesetzlich Versicherter stößt man jedes Mal beim Zahnarztbesuch an die Grenzen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Abhilfe schafft hier eine leistungsfähige Kranken-Zusatzversicherung, wie etwa der Tarif V.I.P. dental der Bayerischen. Die Versicherung hilft, Mehrkosten für hochwertigen Zahnersatz und -behandlungen abzufangen. Zudem lässt sich der Versicherungsschutz der individuellen Lebenssituation anpassen. Es kann dabei zwischen den drei Tarifstufen „Smart“, „Komfort“ und „Prestige“ gewählt werden. Richtig interessant wird V.I.P. dental bei einem Wechsel der Krankenkasse. Und zwar zur BKK Mobil Oil. Mit dem Bonusprogramm fitforcash sinken die Beiträge um bis zu 16,67 Euro pro Monat! Die jährliche fitforcash Aktiv-Prämie beträgt 200 Euro für Versicherte ab 18 Jahren und 100 Euro für Versicherte unter 18 Jahren. Die Aktiv-Prämie gilt auch für mitversicherte Erwachsene und Kinder. Eine vierköpfige Familie kann so zum Beispiel 600 Euro Aktiv-Prämie erhalten. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich. Um die Voraussetzungen für die fitforcash Aktiv-Prämie zu erfüllen, müssen 3 von 10 Gesundheitsfragen mit “ja” beantwortet werden. Der Fragenkatalog deckt unter anderem Schutzimpfungen, Fitness, Rauchverhalten und Vorsorgeuntersuchungen ab. Für manche dieser Fragen ist ein Nachweis (Rechnungskopie vom Arzt, Mitgliedsnachweis des Sportvereins, etc.) erforderlich. Teilweise genügt auch eine Unterschrift zur Bestätigung. Weitere Highlights der BKK Mobil Oil betreffen die professionelle Zahnreinigung. Seit Jahresanfang erhalten alle Versicherten einen Zuschuss in Höhe von 35,00 Euro pro Kalenderjahr. Zudem können sich alle Beitragszahler, die bis zum 30.09.2014 bei der BKK Mobil Oil versichert sind oder werden, im Frühjahr 2015 über eine Prämie von 120 Euro freuen. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Zahnersatz ist teuer, eine Zusatzversicherung spart Geld
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareFür gesetzlich Versicherte ist der alljährliche Zahnarztbesuch oft ein Graus. Nicht nur, dass für viele Menschen Bohrer und Spritze zu den unangenehmsten Dingen im Leben gehören, sondern auch, dass ein Zahnarztbesuch häufig unangenehme Kosten hinterlässt. Der Grund ist: Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit geraumer Zeit ihre Leistungen im Zahnbereich Stück für Stück reduziert. In der Folge müssen viele Leistungen des Zahnarztes nun vollständig oder zum Teil aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt werden. Wer heute auf Zahnersatz, Brücke oder Füllung angewiesen ist, braucht ein dickes Portemonnaie. Denn wer mehr als die Standardversorgung der gesetzlichen Krankenkassen will, muss privat zuzahlen. Das beginnt mit der berühmten Amalgam-Füllung und endet bei teuren Sonderwünschen. Die Lösung für dieses Problem lautet: private Zahnzusatzversicherung. Als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen. In Kombination mit anderen Tarifen der Krankenzusatzversicherung sind auch Brillenleistungen oder Chefarztbehandlung günstiger zu haben. So oder so lässt sich im Regelfall über die Jahre deutliche Summen sparen, um sich gerade bei den Zähnen nicht einschränken zu müssen. Wichtig: Vorerkrankungen führen oftmals zu Leistungsausschlüssen, weshalb eine Absprache mit dem Zahnarzt bei entsprechenden Problemen hilfreich ist. Was für Erwachsene gilt, trifft auch auf Kinder zu. Auch hier wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen reduziert, so dass ein spezieller Zahnzusatz-Tarif für Kinder viel Geld sparen kann. Das gilt besonders, wenn irgendwann einmal der Besuch beim Kieferorthopäden ansteht oder zahnerhaltende Maßnahmen notwendig werden sollten. Sinnvoll sind Zahnzusatzversicherungen für Kinder mit einem vollständigen Milchgebiss, also ab etwa 3 Jahren. Wer eine Zahnzusatzversicherung deutlich später abschließt, kann unter Umständen Leistungsausschlüsse beispielsweise in der Kieferorthopädie erhalten. Dies ist umso ärgerlicher, da Zahnspangenbehandlungen rasch vierstellige Beträge kosten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Handlungsbedarf für jedermann
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareEin Blick in das Straßenbild macht es immer öfter deutlich: Die Deutschen werden älter. Doch je älter ein Mensch wird, umso höher wird die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Daher steigen die Zahlen der Pflegebedürftigen seit Jahren an.
Pflegebedürftigkeit nimmt zu
Offizielle Statistiken weisen zum Ende des letzten Jahrtausends lediglich rund 2 Millionen Pflegebedürftige aus. Ein Jahrzehnt später lag die Zahl bereits 15 Prozent höher. Und im Jahr 2011 wurde bereits die Schwelle von 2,5 Millionen überschritten. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor, doch das Statistische Bundesamt sieht kein Ende des Trends. Nach Prognosen der Statistiker soll die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf 3,4 Millionen ansteigen.
Lebenserwartung steigt
Hauptgrund für diese Entwicklung ist der medizinische Fortschritt und der daraus resultierende Anstieg der Lebenserwartung. Doch die Gleichung „hohes Alter gleich Pflegebedürftig“ stimmt nicht immer. Bereits schon in jungen Jahren können gesundheitliche Notwendigkeiten die Pflege vonnöten machen.
Hohe Pflegekosten
Wenn es um die Kosten der Pflege geht, verlassen sich viele auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Doch deren Leistungen sind begrenzt. Egal wie viel an Pflegeleistungen letztlich benötigt wird, die gesetzliche Pflegeversicherung wird immer nur einen Teil der Kosten abdecken. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit erhalten die Versicherten ein entsprechendes Pflegegeld oder Sachleistungen für die Pflege zu Hause. Ein Platz im Pflegeheim kostet unter Berücksichtigung von Unterkunft und Verpflegung rasch 3000 Euro und mehr pro Monat. Selbst in der höchsten Pflegestufe III entsteht hier eine monatliche Finanzierungslücke von über 1000 Euro, die durch privates Vermögen gedeckt werden muss. Die Folge: Das verfügbare private Vermögen bzw. Einkommen kann schnell aufgebraucht sein. Es besteht also Handlungsbedarf für jedermann.
Private Vorsorge hilft
Private Pflegezusatzversicherungen können das Problem der zu hohen Pflegekosten lösen. Im Versicherungsfall wird der vereinbarte Pflegebetrag monatlich, ohne Nachweis der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, ausgezahlt. Wichtig: Je jünger man bei Vertragsschluss ist, umso niedriger sind die monatlichen Kosten.
Staatliche Förderung
Da auch die Politik das Problem erkannt hat, werden Pflegezusatzversicherungen inzwischen gefördert. Die nach dem früheren Bundesgesundheitsminister Pflege-Bahr benannten Tarife werden mit 5 Euro im Monat gefördert. Der Mindesteigenbeitrag des Versicherten liegt hier bei 10 Euro im Monat. Bei Abschluss der Förderpflege gibt es keine Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Als Mindestleistungen muss der Vertrag u.a. 600 Euro Pflegegeld monatlich in Pflegestufe III vorsehen. Kurz gesagt: Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Es gibt viele gute Gründe, seinen Urlaub schon frühzeitig zu buchen. Während man also voller Vorfreude der erholsamen Zeit entgegenfiebert, können jederzeit Ereignisse eintreten, die eine Stornierung nötig machen. In solchen Fällen wünscht sich jeder, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, die dem Versicherten alle mit dem Rücktritt entstandenen Kosten erstattet. Eine solche Versicherung lohnt sich in jedem Fall, da unvorhergesehene Ereignisse jederzeit auftreten können. Dabei können Reiserücktrittsversicherungen für eine bestimmte Reise oder auch für ein ganzes Jahr abgeschlossen werden, die dann alle Reisen innerhalb dieses Jahres abdecken. Zu den vielen Gründen, wann eine solche Versicherung greift zählen zum Beispiel schwere Erkrankungen oder Unfallverletzungen, aber auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, ein unerwarteter Arbeitsplatzwechsel oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Das erfreuliche ist, dass diese Gründe, die eine Reise unzumutbar machen, nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst entfallen müssen, sondern auch bei Angehörigen und Mitreisenden gelten. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Premium-Pflegetagegeld
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareSchon heute sind in Deutschland 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die demographische Entwicklung sorgt dafür, dass diese Zahl in Zukunft noch deutlich steigen wird. Pflegebedürftige werden je nach Pflegeaufwand in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Diese bestimmt die Leistung aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Doch ganz gleich, welche Pflegestufe einem auch zugewiesen wird, die hohen Pflegekosten werden seitens der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nur zu einem geringen Teil abgedeckt. Wichtig ist also eine private Absicherung, die im Fall der Fälle ein Pflegetagegeld bezahlt. Die Gothaer MediP ist eine solche flexible Pflegevorsorge, mit der sich Versicherte für jede Pflegestufe individuell absichern können. Einzelne Pflegebausteine lassen sich ganz nach Bedarf zusammenstellen. Die Alleinstellungsmerkmale von Gothaer MediP sind dabei der besonders umfangreiche Basisschutz, die Nachversicherungsoption ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, die Soforthilfe ohne Einstufung in eine Pflegestufe, etwa nach einem Unfall, und die vollstationäre Kurzzeitpflege zur Entlastung für pflegende Angehörige. Die Standard-Variante des Vorsorgeproduktes ist MediP 3. Diese leistet bei vollstationärer Pflege für alle Pflegestufen. Voraussetzung dafür ist die korrekte Einstufung durch die deutsche Pflegepflichtversicherung. Zudem leistet sie auch bei ambulanter Pflege zu Hause für die Dauer der Zuordnung in Pflegestufe III. Die Tarifoptionen MediP 1 und 2 ergänzen den Standardtarif um die ambulante Pflege in den jeweiligen Pflegestufen. Mit MediP 0 wird der Fall der Demenz abgesichert. Als Ergänzung dient zudem der Baustein MediP EZ. Dahinter verbirgt sich eine Einmalzahlung bei erstmaliger Feststellung einer Pflegebedürftigkeit nach den Pflegestufen I, II oder III. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Private Vorsorge bleibt ein Muss
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareDie jüngsten Versuche der Politik, die gesetzliche Rente auf neue Beine zu stellen, machen eine private Vorsorge weiterhin notwendig. Trotz der Rente mit 63 bleibt für viele Arbeitnehmer eine ergänzende Altersvorsorge essentiell. Je nach Beschäftigung und Alter sind dabei die staatlich geförderten Rentenprodukte Riester und Rürup unerlässlich, wenn man im Alter gut abgesichert sein möchte. Die Deutschen werden bekanntlich immer älter. Ein heute hier geborenes Mädchen wird laut Statistik im Schnitt bereits 82,7 Jahre alt. Doch selbst Menschen mittleren Alters erfreuen sich immer größerer Lebenserwartungen. Ein heute 40-jähriger Mann darf sich noch auf durchschnittlich knapp 39 weitere Lebensjahre freuen. Das hängt einerseits an der heutigen Lebensweise, andererseits aber vor allem an den Segnungen der modernen Medizin. Über viele Jahrzehnte war die Altersversorgung in Deutschland einzig und allein auf die gesetzliche Rente ausgerichtet. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends fanden die demografischen Fakten aus längerer Lebenserwartung und niedrigen Geburtenraten Einzug in die öffentliche Diskussion. Am Ende stand das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Die erste Schicht stellt dabei die Grundversorgung sicher. Für Arbeitnehmer besteht diese im Grundsatz auch weiterhin aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für Beamte aus deren Pension. Neben den berufsständischen Versorgungswerken wurde für Selbstständige die Rürup-Rente geschaffen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen. Damit ist neben den Angeboten der betrieblichen Altersversorgung auch die hinlänglich bekannte Riester-Rente in all ihren Facetten gemeint. In der dritten Schicht werden schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sonstige Kapitalanlagen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots zusammengefasst. Um seine private Rentensituation im Alter aufzubessern, muss in der zweiten und dritten Schicht gearbeitet werden. Da in der dritten Schicht dank der individuellen Möglichkeiten viel Flexibilität vorherrscht, findet dort keine staatliche Förderung statt. Vom Staat bezuschusst oder steuerlich gefördert werden nur Produkte aus der zweiten Schicht der Altersvorsorge. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Der Immobilienboom der letzten Jahre hat die Suche nach interessanten Anlageobjekten nicht leichter gemacht. Zudem treiben günstige Baukredite die Preise von Häusern und Wohnungen in den meisten Großstädten in die Höhe. In dieser Situation ist die Frage: „Wo lohnt sich der Kauf auch jetzt noch?“ entscheidend. Doch viele potenzielle Immobilieneigentümer haben überhaupt nicht die Qual der Wahl. Denn geht es darum, die eigenen vier Wände für die Familie zu kaufen oder zu bauen, ist man bei der Lage nicht sehr flexibel. Der Arbeitsplatz oder die Unterbringung von Kindern in Schulen und Kindergärten schränken die Auswahl erheblich ein. Schwieriger wird es, wenn eine Immobilie rein aus Anlagegesichtspunkten angeschafft werden soll. Für den Erfolg des Investments ist hier nach wie vor die Lage der Immobilie entscheidend. Neben Makrogesichtspunkten wie der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sind als Kriterien vor allem die regionalen Gegebenheiten relevant. Dazu sollte unter anderem geprüft werden, wie sich die Bevölkerungsentwicklung darstellt und ob ein Nettozuzug stattfindet oder ob die Bevölkerung in der entsprechenden Region schrumpft. Gleichzeitig hat gerade der jüngste Boom dazu geführt, dass auch Inhaber von weniger attraktiven Objekten versuchen ein Stück vom großen Kuchen abzubekommen und ihre Immobilien daher überteuert anbieten. Eine sehr gute Auskunft darüber, welche Lagen derzeit wie zu bewerten sind, gibt die neue Ausgabe des Immobilienkompass der Zeitschrift Capital unter www.immobilien-kompass.de. Allerdings sollte auch klar sein: Ein solcher Blick von der Ferne ist meist nur als erster Eindruck sinnvoll. Um eine gute Vorortrecherche kommt man als interessierter Immobilienanleger nicht herum. Die Möglichkeiten des Internets machen dabei jedoch vieles leichter. (Quelle CASMOS Media GmbH)
Auch ohne Polizeiprotokoll
Finanz-& Wirtschaftskanzlei Buchholz | Keine KommentareWäre es nicht schön, wenn man unseren Freund und Helfer entlasten und gleichzeitig bei Verkehrsunfällen mit Bagatellschäden die eigenen Nerven schonen könnte. Dies ist möglich, da es nicht immer zwingend erforderlich ist, die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen. Schließlich ist bei Kfz-Versicherungen für die Schadenregulierung eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht zwingend, wenn der Unfallschaden bei wenigen hundert Euro liegt. Die Beteiligten können den Unfall in einem solchen Fall zum Beispiel mit dem Europäischen Unfallbericht selbst dokumentieren und gemeinsam ein Unfallprotokoll erstellen. Den Europäischen Unfallbericht erhält man bei seinem Versicherer. Dieser stellt sicher, dass alle Angaben in dem eigenen Dokument zu finden sind, die auch in einem Polizeiprotokoll stehen würden. Grundsätzlich sollte man jedoch beachten, dass bei Verletzungen von Personen oder erheblichen Blechschäden immer die Polizei gerufen werden muss. Natürlich gilt es in allen Fällen, seinen Versicherer schnellstmöglich zu kontaktieren. Außerdem sollte man niemals ein Schuldanerkenntnis abgeben. (Quelle CASMOS Media GmbH)