Schon seit Jahren tobt der Streit darüber, ob Autofahrer mit sogenannten Dashcam-Kameras hinter der Windschutzscheibe ihre Fahrten aufzeichnen dürfen und ob die dabei entstandenen Aufnahmen vor Gericht zulässig sind. Mehr und mehr Verkehrsteilnehmer sichern sich mit der – mittlerweile sehr günstig erhältlichen – Technik für den Fall ab, dass sie gegenüber Versicherern und Behörden einmal einen Unfallhergang nachweisen müssen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun den „Hobbyfilmern“ den Rücken gestärkt: Zwar griffen diese in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der ungefragt aufgezeichneten Verkehrsteilnehmer ein; die Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße sei jedoch höherrangig. Ein Beweisverwertungsverbot wird damit zumindest für Straf- und Bußgeldverfahren ausgeschlossen. Im zivilrechtlichen Bereich schwelt der Streit indes weiter, die Gerichte urteilen nicht einheitlich. Dashcam-Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein sehen in den anlasslosen Videoaufzeichnungen einen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht am eigenen Bild.
Zehntausende Hausbesitzer müssen um Versicherungsschutz bangen
TWIN GmbH | Keine KommentareInfolge des Klimawandels kommt es in Deutschland immer häufiger zu Starkregen. Die Wassermassen fluten Keller und Tiefgaragen, reißen Autos und Bäume mit sich, schieben Schlammlawinen in Wohnhäuser. Der Deutsche Wetterdienst erwartet für die kommenden Jahrzehnte eine rund 50-prozentige Zunahme dieser katastrophalen Wetterlagen.
Das hat Folgen für die Versicherbarkeit Zehntausender Häuser: Sie werden womöglich zukünftig als gegen Elementargefahren „nicht mehr versicherbar“ gelten, weil sie in Risikozonen liegen. Aktuell erstellen Behörden und Versicherer neue Risikozonenkarten, aus denen die jeweilige Gefährdung durch Starkregen hervorgeht. Die bisher übliche ZÜRS-Kategorisierung in Gefahrenzonen, die als Grundlage für Gebäudeversicherungen dient, hat sich als für die Starkregeneinschätzung eher unbrauchbar erwiesen (obwohl ZÜRS für „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ steht). Denn Starkregen tritt nicht nur an Gewässern auf, sondern potenziell überall, und dann wird es vor allem an Hängen und in Mulden gefährlich. Hausbesitzer in entsprechenden Risikozonen gehören damit möglicherweise zu den frühen Klimawandel-Geschädigten in Deutschland.
Kommt die Deutschland-Rente?
TWIN GmbH | Keine KommentareVorbilder sind die Staatsfonds Norwegens und Schwedens: Nach dem Willen dreier hessischer Minister und ihrer Unterstützer soll auch in Deutschland ein neues „einfaches, kostengünstiges Standardprodukt für jedermann“ auf Fondsbasis eingeführt werden – eine staatliche kapitalgedeckte Säule der Altersversorgung, um das an seine Grenzen gelangte umlagefinanzierte Rentensystem zu ergänzen.
Die Befürworter argumentieren mit geringen Kosten, da der Staatsfonds ohne eigenes Gewinninteresse arbeiten würde. Zudem würde er eine höhere Reichweite erwarten lassen als private Vorsorgeprodukte. In Umfragen zeigen sich die Bundesbürger offen für die Idee einer „Deutschland-Rente“. Doch Kritiker werfen Fragen auf: etwa, ob die Kostenvorteile wirklich so groß wären, wenn die Beiträge nicht wie in Schweden und Norwegen automatisch eingezogen würden, sondern zunächst akquiriert werden müssten. Auch wie eine spätere Rentenzahlung organisiert werden könnte, ist offen. Hauptkritikpunkt aber ist die Gefahr, dass die Politik in Zeiten knapper Kassen ungeniert in die Fondskasse greift – wie unter anderem in Norwegen, Irland und Polen bereits geschehen.
Nach dem Abschluss eines Studiums oder einer anderen Ausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der auch versicherungstechnisch neue Anforderungen stellt. Welche Policen sind nun unverzichtbar?
- Krankenversicherung: aus gutem Grund gesetzlich vorgeschrieben. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen; es sei denn, man ist privat versichert, was Gutverdienern (ab aktuell 56.250 Euro Bruttojahreseinkommen) und Selbstständigen möglich ist.
- Haftpflichtversicherung: muss einfach jeder haben. Die private Haftpflichtpolice deckt nicht nur kleinere Malheurs ab, sondern auch potenziell ruinöse Forderungen, wie sie etwa nach einem Personenschaden durch einen Fahrradunfall erhoben werden können.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: spätestens ab dem ersten Arbeitstag dringend geboten. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist auch in jungen Jahren schon gegeben. Im Laufe des Arbeitslebens scheidet jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig aus – und der Staat zahlt bloß einen Almosen.
Neben dieser Kernvorsorge können je nach persönlichen Umständen auch weitere Policen sinnvoll sein, etwa eine Hausrat-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung. Idealerweise sollten sich Berufseinsteiger individuell zu ihrem Versicherungsschutz beraten lassen.
Girokonto bald nicht mehr gratis?
TWIN GmbH | Keine KommentareEs galt lange als Selbstverständlichkeit: Wer regelmäßig Geldeingänge ab einer bestimmten Höhe verzeichnet, bezahlt für sein Girokonto nichts. Damit könnte es bald vorbei sein: Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank erschwert den Geldhäusern ihr Brot-und-Butter-Geschäft. Geld zu verwahren bringt keine Zinsen mehr ein, sondern kostet mittlerweile sogar Geld.
Viele Bankkunden spüren das bereits in Form erhöhter oder neu eingeführter Gebühren, beispielsweise für Papierüberweisungen oder Kreditkartenumsätze. Doch auch das kostenlose Girokonto selbst steht zur Disposition. „Die Zeit von weiten Angeboten kostenloser Kontoführung ist aus meiner Sicht vorbei“, diagnostiziert Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon. Und Postbank-Chef Frank Strauß sekundiert: „Es gibt keinen Anspruch auf ein kostenloses Girokonto. Sie zahlen auch für Strom, ein Teil der Bankdienstleistungen ist wie Strom eine Versorgung.“ Offenbar werden die meisten Bankkunden bald umdenken müssen.
Während Investorenlegende Warren Buffet unverändert starkes Wachstum erwartet (die derzeit geborenen Kinder werden nach seinen Worten die „glücklichste Brut“ aller Zeiten), senden die US-Unternehmensbosse bedenkliche Signale: Nur noch 28 von 540 kürzlich befragten CEOs sehen positive Aussichten für die US-Wirtschaft – im letzten Jahr betrug der Anteil der Optimisten noch 45 Prozent.
Die Gründe für die Stimmungseintrübung sind vielfältig. So ist der US-Dollar-Kurs seit 2014 um knapp 20 Prozent gestiegen, was Exporte erschwert; der niedrige Ölpreis hat der kurzzeitig boomenden US-Fracking-Industrie einen Strich durch die Rechnung gemacht; die Notenbank Fed hat die Zinswende vollzogen; und die Weltkonjunktur läuft nicht mehr so robust wie zuletzt gewohnt. Eine Rezession dürfte jedoch nach Einschätzung der meisten Experten kaum bevorstehen, lediglich ein Wachstumsdämpfer. Darauf deutet auch der aktuelle Einkaufsmanagerindex für den US-Dienstleistungssektor hin.
Weniger „Versicherungsdeutsch“ in Standmitteilungen angestrebt
TWIN GmbH | Keine KommentareDer Versichererverband GDV hat neue Empfehlungen für die Gestaltung der Standmitteilungen formuliert, mit denen Lebens- und Rentenversicherungskunden jährlich über ihr aktuelles Vertragsguthaben und ihre Rentenprognose informiert werden. In Zukunft sollen die Schreiben auch für Versicherungslaien leichter verständlich sein.
Mit wissenschaftlicher Unterstützung wurden allgemeinsprachliche Alternativen für typische „Versicherungsdeutsch“-Formulierungen erarbeitet. Für einige Stellen wird auch empfohlen, auf Tabellen statt auf Fließtext zu setzen. Der Unterschied zwischen garantierten und möglichen Leistungen soll stärker als bisher verdeutlicht werden. Zudem hält der GDV einige standardmäßig enthaltene Informationen für verzichtbar, während er hier und da flankierende Erläuterungen oder Beispielrechnungen anrät. Wer also bisher mit einem Stirnrunzeln über seine Standmitteilung gebeugt saß, kann Hoffnung schöpfen.
Droht in Deutschland eine Immobilienblase?
TWIN GmbH | Keine KommentareDass die Immobilienpreise in den deutschen Metropolen mal wieder einen satten Anstieg verzeichnet haben, ist mittlerweile eine regelmäßig wiederkehrende Nachricht. In die Reihe der Mahner, die aufgrund dieser Entwicklung eine Überhitzung befürchten, reiht sich nun auch der Chefvolkswirt der Commerzbank, Jörg Krämer. Seiner Ansicht nach befeuert die EZB auf zweierlei Weise den Immobilienmarkt: Zum einen trägt die Niedrigzinspolitik zur unverändert wachsenden Beliebtheit der Immobilie als Anlageobjekt bei; zum anderen wurde jüngst der ohnehin schon große Kreis möglicher Käufer durch den Nullzins noch einmal erweitert. Auch wenig solvente Menschen könnten nun zugreifen.
Kann hierzulande passieren, was sich vor einem Jahrzehnt in den USA mit der Subprime-Krise ereignete? Eine riesige Blase, die irgendwann platzt und enorme Vermögenswerte vernichtet? Eine solche Gefahr sehen die meisten Marktbeobachter nach wie vor nicht. Die Nachfrage wird in perspektivreichen Städten noch viele Jahre lang das Angebot übersteigen, zum Leidwesen der Interessenten, zur Freude der Immobilienbesitzer. Mit anderen Worten: Die Fundamentaldaten stimmen. Lediglich an einigen „Hot Spots“ dürfte früher oder später mit Korrekturen zu rechnen sein.
Neuer Trend: Fachärzte „verkaufen“ zeitnahe Termine
TWIN GmbH | Keine KommentareAls gesetzlich Versicherter muss man mitunter lange Wartezeiten für einen Termin beim Spezialisten hinnehmen. Die Anfang des Jahres installierten Termin-Servicestellen der Krankenkassen brachten diesbezüglich auch keinen Durchbruch. Wer als Kassenpatient nicht so lange wie gefordert warten will oder kann, hat bei vielen Fachärzten noch eine andere Option: schneller Termin gegen Bares. Die sogenannten Selbstzahlertermine scheinen bei immer mehr Medizinern in Mode zu kommen, wie Verbraucherschützer beobachtet haben. Statt vielleicht zwei oder drei Monaten wartet man nur noch ein paar Tage – gegen einen in der Regel dreistelligen Betrag aus der eigenen Tasche.
Ist das nun guter, patientenorientierter Service oder ein anrüchiges Angebot, gar Abzocke? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Legal ist der Sprechzeiten-Verkauf prinzipiell jedenfalls, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So darf der Arzt nicht eine eventuelle Notlage des Patienten ausnutzen. Nach Meinung des GKV-Spitzenverbands darf er auch nicht ausdrücklich auf die Möglichkeit, als Selbstzahler einen früheren Termin zu erhalten, hinweisen. Hier besteht allerdings ein rechtlicher Graubereich.